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Binnenseen

Neben der Ostsee gibt es auch einige Binnenseen in Schleswig-Holstein, die man betauchen kann.  Das Landeswassergesetz erlaubt grundsätzlich das Tauchen in allen landeseigenen Seen (Liste ). Manche Seen sind aber nur teilweise im Besitz des Landes SH und teilweise in privater Hand. Für einige ist daher eine spezielle Berechtigungskarte notwendig. Die Berechtigungskarte wird nur an Mitglieder des TLV-SH ausgegeben und muß beim Vorstand beantragt werden. Der Verein hat im Rahmen eines Nutzungsvertrags zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem TLV eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, die u.a. 10 Regeln zum Tauchen in Binnenseen und die VDST-Leitlinien zum umweltverträglichen Tauchen enthält. Diese muss auch jeder anerkennen, der eine Berechtigungskarte beim Vorstand beantragt! Die Berechtigungskarten werden daher nur auf einen Namen ausgestellt, die Anerkennung der Regeln wird durch Unterschrift dokumentiert.

Ein See mit Berechtigungskarte ist z.B. der Plöner See!

Weitere Infos, Karten sowie die Möglichkeit, Tauchgänge in Binnenseen in einem online-Logbuch einzutragen gibt es auf der TLV-Homepage. Die Verpflichtungserklärung, die Tauchregeln für Binnenseen und die Leitlinien für einen umweltverträglichen Tauchsport sowie eine Liste der landeseigenen Seen mit den Kontaktdaten der zuständigen Fischereipächter findet ihr im internen Downloadbereich!

Öffentlich zugängliche Übersicht (ohne Kontaktdaten)